man‎Stammlinie Bondeli‏‎
. Quellen zur Person 1) 2) 3)
Ratsgeschlecht des Freistaats Bern.
Burgerrecht vor 1542.
Grosser Rat 1542.
Kleiner Rat 1672.
Ursprung: Port bei Nidau

Geschichtliches.
1. Vor der Erwerbung des bernischen Bürgerrechts.

Landleute in der Gegend von Port im heutigen Seeland.
Während des ganzen 16. Jahrhunderts kommt der Name
Bondeli, Bundeli, Punteli etc. in den Tauf- und Eherödeln von
Nidau und sonstigen Dokumenten aus dieser Gegend vor;
höchstwahrscheinlich sind zu dieser Zeit zu verschiedenen Malen
Angehörige dieser Familie, deren verwandtschaftlicher
Zusammenhang indessen nicht mehr nachzuweisen ist, nach Bern gekommen
und daselbst ins Burgerrecht eingetreten, da der Name schon
verhältnismässig früh im I6. Jahrhundert in den bernischen
Taufrödeln vorkommt, aber ebenfalls zum Teil ohne ersichtliche
Verwandtschaftsverhältnisse.

II. Nach Eintritt in das bernische Burgerrecht.
Erster urkundlicher Inhaber desselben ist Erhard Bundeli,
der Pfister und Wirt zum weissen Kreuz, der 1542 - 1557 als
Mitglied des Grossen Rates und 155G als Stubenmeister zu
Pfistern erscheint. Nach einigen Genealogien soll er schon 1534
Burger geworden und in erster Ehe mit Verena Armbruster
vermählt gewesen sein; von seiner zweiten Frau Dorothea
Schwinkhard hinterliess er nebst mehreren Töchtern wahrscheinlich
einen Sohn Hans, Pfister, des Grossen Rates 1568
und gest. 1577. Was die Tatsache, dass letzterer wirklich ein
Sohn Erhards war, in Frage stellt, ist der Umstand, dass
nach dem Osterbuch von l568 Hans Boudeli als neues Mitglied
der CC eine Gebühr von acht Pfund zu bezahlen hat,
währendem sonst alle, deren Väter schon Mitglieder dieser
Behörde waren, nur sieben Pfund zu entrichten hatten.
Anderseits geht aus den Ratsmanualen von 1571 deutlich hervor,
dass Hans Bundelis Mutter, Dorothea Bundeli, die Wirtin zum
weissen Kreuz war. Wie dem nun auch sei, auf Hans Bundeli
lässt sich die Stammreihe der heutigen v. Bondeli mit
vollständiger Gewissheit zurückführen.

Von Niklaus Bundeli, getauft 9. Dezember 1556, Stadtschreiber
zu Erlach und hernach zu Zofingen, erwiesenermassen
einem Sohne Erhards, stammt wahrscheinlich eine jüngere, erst in
der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erloschene Linie ab, welche
ebenfalls in die Regierung gelangte und Landvögte hervorbrachte,
meist aber Gewerbe betrieb. Jedoch kann diese jüngere Linie
ebenso gut von einem Abraham B. abstammen, welcher gegen
Ende des 16. Jahrhunderts von Port nach Bern kam und 1591
daselbst das Burgerrecht erhielt; denn sowohl obiger Niklaus.
als auch Abraham hatten beide einen Sohn Hans, welchen
Namen der nähere Stifter dieser jüngeren Linie trug. Von
Beruf ein Notar, gelangte derselbe 1619 in den Grossen Rat
und wurde 1636 Landvogt nach Aarwangen, aber wessen Sohn
er war, hat bis heute nicht ermittelt werden können.
Des erstgenannten Hansen Sohn dagegen aus seiner 1559 mit
Margaretha Hartmann geschlossenen Ehe, Erhard, getauft
21. Juni 1561, des Grossen Rates 1599, gest. 1604, hinterliess
von zwei Frauen Deszendenz, die von seinem Enkel Samuel
1623 - 1693 fortgeführt wurde, das Gewerbe gänzlich fallen liess
und rasch zu hoher Stellung emporstieg. Samuel, ein Sohn
Jakobs (1597 - 1628), Fähnrich im Zug ins Veltlin, und der
Magdalena Amport, gelangte 1651 in den Grossen und 1672
In den Kleinen Rat, nachdem er 1662 die Landvogtei Wangen
versehen hatte, und wurde endlich 1686 Landvogt nach Lausanne.
Dreimal verheiratet, 1617 mit Margaretha Tillier, 1619 mit
Anna Katharina Wild und 1668 mit Anna Ryhiner, hinterliess
er von seiner zweiten Frau fünf Söhne, von denen der dritte,
Emanuel 1660 - 1734), Professor Eloquentiae et Philosophiae
zu Lausanne 1682, des Grossen Rates 1691, Landvogt nach
Aubonne 1701, nach Tscherlitz 1720, des Kleinen Rates 1733,
Stifter des heute noch blühenden Zweiges der Familie ist. Er
hatte sich 1685 mit Barbara Hory aus Neuenburg, der letzten
ihres Stammes, vermählt und erhielt in der Folge 1727 für
sich und seine Nachkommen das Bürgerrecht in Neuenburg,
blieb aber trotzdem seiner Heimat Bern treu. In seiner Jugend
hatte er die Würde eines kurfürstlich brandenburgischen
Kammerjunkers bekleidet, wie denn überhaupt gegen Ende des 17.
Jahrhunderts die Familie mit dem preussischen Hof in nähere
Beziehungen trat.

In Bern nie besonders zahlreich, sassen die Bondeli seit
Mitte des 16. Jahrhunderts bis zum Untergang der Republik
ununterbrochen im Grossen Rate, zweimal auch im Senat.
Beinahe alle widmeten sich von der ersten Hälfte des 17.
Jahrhunderts an der Magistratur, mehrere traten zeitweilig in
fremde Kriegsdienste, ausser in brandenburgische namentlich in
französische, holländische und piemontesische.

Johann Erhard (1663 - 1714), der Jüngste der fünf Söhne des
Ratsherrn Samuel, diente zuerst als Hauptmann in Frankreich,
trat 1695 in kurbrandenburgische Dienste, wurde 1710
Oberst des Alt-Dohna'schen Regiments und 1711 Festungskommandant
zu Pillau. Mit Veronika Tugendreich von Flans
vermählt, liess er sich vollständig in Preussen nieder und
gelangte durch seine Heirat in den Besitz der Güter Linkowitz,
Krautern und Schönwaiden; seine Deszendenz erlosch daselbst
um 1790. Einer seiner Söhne, Friedrich Julius, geboren
1702, Freiherr auf Tiltowitz, wurde Vize-Drossard zu Memel
und Tappiau.

Während des ganzen 18. Jahrhunderts besass der noch
blühende Zweig der Familie die Baronie Chatelard bei Clarens,
welche der Landvogt zu Aubonne, Emanuel B., 1705 kaufsweise
von den v. Tavel erworben hatte, von seinen Nachkommen 1805
aber wieder veräussert wurde. Ausser städtischen Grundstücken
gehörten ihnen auch noch ein Landgut zu Kehrsatz, das »Obere
Gut« zu Ittigen, sowie Reben zu Dardagny. Im XIX. Jahundert führten
Mitglieder der Familie ein Handelshaus in Triest und waren als Bankiers in Paris tätig.

Besonderer Erwähnung verdienen, soweit nicht schon
genannt: Simeon (1658 - 1734), trat früh in brandenburgische
Dienste, kurfürstlich brandenburgischer Kammerjunker 1684,
preussischer Gesandter nach Baden in die Schweiz 1684, nach
Holland 1690, an die Eidgenossenschaft und den Turinerhof
1691, an den Frieden von Ryswick 1696, ausserordentlicher und
generalbevollmächtigter preussischer Gesandter an den englischen

Hof und an die Generalstaaten 1699, nachdem er schon 1692
Hof- und Legationsrat in Berlin geworden war, Geheimer Rat
1700 und Ritter des Ordens pour la generosité 1708; in seine
Vaterstadt zurückgekehrt, wo er seit 1701 dem Grossen Rate
angehörte, bekleidete er 1717 das Amt eines Stiftschaffners.
Das bekannteste Mitglied der Familie ist jedoch Susanna
Julia (1701 - 1778), die geistreiche und liebenswürdige Freundin
Rousseau's, Wielands und Sophie Laroche's, die sich nicht nur
in Bern, sondern in der deutschen Literaturgeschichte überhaupt
durch ihren Geist und ihre Bildung einen Namen gemacht hat.
Endlich mag auch noch erwähnt werden Anna Katharina
(1683 - 1727), welche, ebenfalls durch Geist und Schönheit
ausgezeichnet, den grossbritannischen Gesandten in der Schweiz,
Abraham Stanian, heiratete, der in der Folge Gesandter nach
Wien und Konstantinopel wurde, wo sie von einer auf ihre
Schönheit eifersüchtigen Circassierin erdolcht worden sein soll.
Das Wappen der Familie hat sehr verschiedene Änderungen
durchgemacht und ist erst ungefähr von der Mitte des
18. Jahrhunderts an in einheitlicher Form geführt worden.
Integrierende Bestandteile sind stets ein Fisch («Boudelle«) und
ein Kreuz darüber gewesen. Die ältesten heute noch vorhandenen
Siegel und Wappenabbildungen rühren allerdings von
Mitgliedern der Jüngern heute erloschenen, jedenfalls ursprünglich
stammverwandten Linie her; der schon genannte Landvogt
zu Aarwangen, Hans B., führte 1636 in blauem Feld über
grünem Dreiberg einen sillbernen Fisch, überhöht von einem
silbernen Kreuzchen, sein Sohn Niklaus als Obervogt zu Biberstein
1655 desgleichen, aber ohne Dreiberg. Der Landvogt zu
Lausanne und Senator Samuel führte l662 als Landvogt von
Wangen in blauem goldberändertein Schild über silbernen Wellen
den Fisch von einem silbernen Ankerkreuz erhöht, 1680 als
Landvogt zu Lausanne jedoch in einem einfachen blauen Schild,
Fisch und Kreuz über goldenem Dreiberg - und so ist auch
das Wappen der Familie um 1684 angelegten obrigkeitlichen
Wappenbuch auf der Burgerkanzlei eingetragen -, später aber
einen von Silber und Blau geteilten Schild, in der oberen Hälfte
ein blaues Ankerkreuz, in der untern Hälfte eine silberne
Bondelle. Sein Sohn Simeon führte 1717 als Stiftschaffner
wieder im blauen Schild über silbernen Wellen den Fisch
von einem einfachen silbernen Kreuzchen überhöht; Jonas
Emanuel, der Sohn des Landvogts zu Aubonne, dagegen
1731 als Kommandant zu Aarburg einen von Blau und Silber
geteilten Schild, oben ein silbernes Ankerkreuz und unten ein
blauer Fisch. Durch Diplom vom 17. April 1703 d.d. Cöllen
an der Spree wurden die Gebrüder Simeon, Gabriel,
Emanuel und Johann Erhard Bondeli von Friedrich
Wilhelm von Preussen mit ihrer ganzen Deszendenz in den
erblichen preussischen Freiherrenstand erhoben, auch erhielten
sie ein neues Wappen: nämlich der Schild geviertet, im ersten
und vierten goldenen Felde einen schwarzen gekrönten Adler
mit goldener Krone um den Hals und goldenen Saxen, im
zweiten und dritten blauen Felde ein silbernes Ankerkreuz.
Zwei Helme, auf dem rechten der Adler, auf dem linken ein
halber blauer Flug mit dem silbernen Ankerkreuz. Emanuel
und seine Nachkommen erhielten unter dem gleichen Datum
die Befugnis, in dieses neu verliehene Wappen noch dasjenige
der ausgestorbenen Hory von Neuenburg als Herzschild
aufzunehmen, nämlich einen gespaltenen Schild, vorn von Gold
und Rot nochmals gepalten, in der roten Hälfte drei silberne
Schräglinksbalken, die andere Hälfte des Schildes von Blau
und Gold links geschrägt, im blauen Feld eine halbe goldene
Lilie, im goldenen ein blaues Sporenrad.

Dieses neuverliehene Wappen wurde jedoch in Bern nur
ganz vereinzelt geführt, wohl aber im Ausland, ebenso wie der
Freiherrentitel. Das Wappen, welches die v. Bondeli seit ca.
1750 in Bern konsequent führen, ist silber und blau waagrecht
geteilt, oben ein blaues Ankerkreuz, unten ein silberner Fisch.
Helmzier: eine gekrönte armlose Seejungfrau mit aufgelöstem
Haar, das weisse Kreuz auf der Brust. Devise: «Nec timide nec
tumide», Beiwort: «Promptitude». Zunftangehörigkeit: Pfistern.

Literatur: Berner Taschenbuch 1853, »Julie Bondeli«, von
Pfa. J. J. Schädelin, Bern C. A. Jenni, 1838. «Simeon Bondeli»,
von Alexander Pfister. in der Festgabe der allgemeinen
geschichtsforschenden Gesellschaft der Schweiz 1905.
(Info: SGB)

weiterführende Info: HLS Wiki

Verheiratet / Verbunden mit:

N.N.‎
Kind:
1.
manErhard Bondeli‏
Geb. ‎ca. 1475 in Nidau-Port, Biel, BE, CHE
Gest. ‎nach 1534‎
Beschreibung 1
Naturalisiert (‎1534 in Bern, Bern, BE, CHE)


Quellen

1) Quelle: Bern: Genealogien burgerlicher Geschlechter der Stadt Bern, Seite: 1 S.71
2) Quelle: Schweiz: Historisches Lexikon der Schweiz
3) Quelle: Schweizerisches Geschlechterbuch, Seite: 2 S.58 / 6 S.37
Benutzerkommentar Es gibt 0 Benutzerkommentare.