man‎Stammlinie Bonstetten‏‎
. Quellen zur Person 1) 2) 3) 4)
Dynastengeschlecht des alten Zürichgaues.
Erstes Vorkommen 1122.
Ratsgeschlecht des Freistaats Bern.
Eintritt in das Bernische Bürgerrecht 1463.
Eintritt in den Grossen Rat 1542.
Eintritt in den Kleinen Rat 1595.

Geschichtliches.
I. Vor Eintritt in das Bernische Bürgerrecht.
Über den Ursprung dieses uralten Dynastenhauses herrscht
nicht volle Klarheit. Möglicherweise ist es eines Stammes mit
den Freien von Eschenbach, von Seidenbüren und von Rüssegg,
deren Besitzungen denjenigen der Herren von Bonstetten sehr
nahe gelegen waren. Ältere Schreibarten des Namens sind
Bonstadin, Bonstetin, Ponstetten etc., (in den Urkunden
ist es oft schwer, sie von den Herren von Bottstein zu
unterscheiden). In den Monumenta boica werden genannt Albrecht
von Pumstetten 1133, Enz von Paumstetten 1135, Ehrenfried
von Ponstetten und Hetzel von Paumstetten 1150; da von
diesem Zeitpunkt an keine Träger dieses Namens mehr in Bayern
erscheinen und urkundlich zum ersten Mal im Gebiet der heutigen
Schweiz Heinrich v. Bonstadin 1122 «nobilis vir» mit
seinem Freund Conrad v. Seldenbüren in einer Urkunde zugunsten
des Klosters Engelberg erscheint, so besteht auch wieder
die Hypothese, dass die in diesen Gegenden begüterten
welfischen Herzoge von Bayern den Stamm der Paumstetten in
die Schweiz versetzt hätten, wo er der nun abgegangenen Burg
Bonstetten am Albis den Namen gab. Johannes de Bonstetin
führte - allerdings ganz vereinzelt - in seinem Schild
an einer Urkunde vom 24. September 1251 (St.-Arch. Zürich,
Fach Konstanz Nr. 987) eine Staude oder Baum mit rankenartig
verschlungenen Zweigen , was für eine ehemalige Namensform
«Baumstetten» einigermassen zu sprechen scheint. Von
einigen Chronisten werden freilich schon Ulrich, Abt von
St.Gallen gest. 960 (nach andern ein v. Bottstein!) und zwei
Bischöfe von Konstanz den Herren v. Bonstetten zugeschrieben,
worunter Rumold 1052 - 59, später Propst zu Goslar und Abt zu
Rheinau, in dessen Schutz und Schirm Kaiser Heinrich III. sterbend seine
Gemahlin Agnes empfahl und ihm seine Tochter Mathildis, die
spätere Gemahlin des Gegenkönigs Rudolf von Rheinfelden, zur
Erziehung anvertraute.

Wie dem nun sei, urkundlich wird die Familie zum ersten Mal
1122 mit dem schon erwähnten Heinrich von Bonstetten
genannt, dessen freiherrlicher Rang aus der Bezeichnung
«vir nobilis» hervorgeht. Ein Conrad von Bönstetten
ist Zeuge 1155 mit andern Herren, worunter der Markgraf
Wernher von Baden, bei einer Schenkung an das Kloster
St. Martin auf dem Zürichberg.

Im XIII. Jahrhundert erscheinen während drei Generationen
Mitglieder der Familie als Inhaber der Reichsvogtei von Zürich
und St. Gallen. Hermann von Bon Stetten, Freiherr und
kaiserlicher Reichsvogt zu Zürich 1215 für Friedrich II. von
Hohenstaufen, verbürgt sich am 2. Juni 1225 für die Familie
von Schnabelburg in einem Streit, den sie mit der Propstei
Zürich hatte. Heinrich und Ulrich figurieren im Juni 1217
als Zeugen beim Urteilsspruch des Grafen Rudolf von Habsburg
zwischen Einsiedeln und Schwyz. In zahlreichen Urkunden
des Klosters Kappel, des Stiftes Zürich und anderer
Gotteshäuser findet man Hermann II., ebenfalls kaiserlicher
Reichsvogt und Landrichter im Thurgau und im Aargau (vicem
laugravii gerens in Reusstal). Als Zeuge erscheint er mit
andern Herren am 29. September/14. November 1272 anlässlich der
Heirat der Tochter des Grafen Rudolfs von Habsburg (des späteren
Kaisers) mit dem Grafen Meinrad von Tirol. Als Landrichter des
Thurgaus gibt er am 1. Mai 1275 den Spruch, dass 10jährigem
unangefochtenem Besitz 10jährige Verjährung folgen solle; in der
gleichen Eigenschaft beurteilt er mit andern am 22. April 1277
einen Streit zwischen den Königssöhnen und dem Kloster
Wettingen. Als Richter des königlichen Hofes erscheint er
1286 zu Augsburg, in Thüringen 1290 und in Basel und Baden
1291. Von seiner Gemahlin Williburga (von Kyburg?) hatte
er zwei Söhne, Johann, der jung starb und zu Kappel
begraben wurde, und Hermann III., ebenfalls Reichsvogt und
Landrichter. Als Landrichter des Thurgaus bestätigte dieser
1293 der Stadt St. Gallen im Namen König Adolfs von Nassau
die ihr von Rudolf von Habsburg erteilten Rechte; in der
gleichen Eigenschaft präsidierte er auch 7. Januar 1300 bei der
Verpfändung der Burg und Stadt Greiffensee mit dem Glattsee
durch die Gräfin Elisabeth von Habsburg an die beiden Hermann
v. Landenberg Vater und Sohn. Um 1300, vor seinem Vater,
muss Hermann III. verstorben sein, von seiner Gemahlin
Ofemia (von Rapperswyl?) laut Familienarchiv einen Sohn
Johann, Herrn auf Uster und Landvogt der Herzöge von
Österreich im Ober-Elsass, Sundgau und Aargau um 1320
hinterlassend.

Johanns einer Sohn Rudolf, vermählt in erster Ehe
mit Juliana, Gräfin von Habsburg-Lauffenburg (Tochter
Johanns I. von H.-L.) und nachmals mit einer Freiin v. Brandis,
hinterliess von seiner ersten Gemahlin Hermann, Fürstabt von
St. Gallen 1333 - 60 und Anna, Stiftsdame - nach einigen
Äbtissin - des Fraumünsters in Zürich. Obiger Hermann,
vom Papst Johann XXII. 1333 zu Avignon zum Abt von
St. Gallen ernannt und 1335 zu Nürnberg von Kaiser Ludwig
von Bayern mit Szepter, Kuss und Ring mit Reichsfürstenlehen
belehnt, genoss den Ruf eines humanen und gerechten
Kirchenfürsten; unter seiner Regierung gelangte namentlich auch
der Leinwandhandel in St. Gallen zu hoher Blüte. Rudolfs Sohn
aus zweiter Ehe, Johann, wurde 1350 in der Mordnacht von
Zürich mit dem Grafen von Habsburg gefangen genommen und
5 Jahre im Wellenturm eingekerkert gehalten; vom Hause
Österreich wurde ihm 1300 Winterthur und die Grafschaft
Kyburg für 6000 Goldgulden verpfändet, aber bald wieder
ausgelöst. Bei Sempach befehligte Johann 1386 einen
Heerhaufen Herzog Leopolds, doch wurde die Schlacht schon vor
seinem Eingreifen entschieden. Seine Gemahlin und sein
Todestag sind unbekannt.

Stammvater aller späteren Herren v. Bonstetten ist Ulrich,
des obgenannten Rudolfs Bruder, der als letzter seines Hauses
auf der alten gleichnamigen Stammburg am Albis residierte und
noch 1326 auf der Burg Bonstetten urkundete. Bald nach der
Mordnacht von Zürich wurde Bonstetten von den Zürchern
annektiert und zerstört, später allerdings wieder restituiert.
Ihren Sitz verlegte die Familie auf Uster, welche Burg sie teils
durch Kauf, teils laut Miscellaneen des Dechanten Albrecht v. B.
(siehe unten) durch Allianz mit einer Gräfin v. Rapperswil
erworben hatte. Von Anna v. Seon, mit welcher er reiche
Vergabungen an die Kirche von Uster stiftete, hinterliess Ulrich
bei seinem 1353 erfolgten Tode einen Sohn, der gleichfalls
Ulrich hiess. Ebenfalls bei der Mordnacht von Zürich gefangen
genommen und mehrere Jahre im Wellenturm eingesperrt, wurde
dieser jüngere Ulrich 1370 österreichischer Landvogt im
Aargau, Thurgau und Elsass und fand 1388 bei Näfels
den Tod. Seine Gemahlin war Adelheid Manesse von
Manegg, eine Tochter des bekannten Bürgermeisters von Zürich
Rüdiger Manesse. Ihr Sohn Johann, Herr zu Uster, Wildberg,
Gündisau, Blumenegg, Hohensax und Forstegg (die letztgenannten
Burgen waren ihm 1406 von Österreich für 1200 Gulden
verpfändet worden), vermählte sich mit Anna v. Hohen-Landenberg,
der Tochter Ulrichs von H.-L., Herrn zu Werdegg.
Mit seinen Vesten Wildberg, Gündisau und Hohensax leistete
er bewaffneten Widerstand gegen die Appenzeller und trat mit
Uster, Wildberg und Gündisau 1407 in ein Burgrecht mit Zürich;
um 1437 starb er. Sein Sohn Kaspar erwarb 1434 kaufweise
Werdegg, Gündisau und Hittnau und wurde am 1. Oktober 1442
von König Friedrich III. mit Uster, als einem Österreichischen
Lehen, neu belehnt. Im Jahre 1445 erscheint er als Zuzüger
Kaiser Sigismunds zu Winterthur; nach der Hinrichtung der
Besatzung von Greiffensee liess er von seiner Burg Uster aus
durch seine Reisigen bei Laternenschein die 80 Gefallenen
begraben. Von seiner Gemahlin Louisa, der Tochter des Grafen
Eberhard v. Sax und der Gräfin Elisabeth v. Werdenberg-Sargans,
hinterliess Caspar u.a. drei Söhne, Jakob Johann, Andreas
Roll, den Stifter der Bernerlinie, und den berühmten Humanisten
und Dekan zu Einsiedeln Albrecht, sowie eine an den
Schultheissen zu Aarau, Arnold Segesser von Brunegg,
vermählte Tochter Anna. Jakob Johann, Mitherr zu Uster
und Hohensax, vermählt mit Elisabeth v. Hohensax, wurde
Burger zu Zürich; von seiner Deszendenz ist nichts bekannt.
Andreas Roll dagegen (siehe unten) hinterliess nebst drei
Töchtern einen Sohn Beat, Herrn zu Uster und Hohensax, der
sich mit Barbara Ryser aus Zürich vermählte, 1497 Hohensax
zugleich mit seinen andern Burgen Frischenberg und Gams an
Johann Vogler verkaufte, und 1534 starb. Sein ältester Sohn
Hans Konrad, vermählt mit Barbara Röust, verkaufte 1542
auch Uster dem obgenannten Johann Vogler und verlegte seinen
Sitz ganz nach Zürich, währendem sein jüngerer Bruder Beat
Wilhelm (siehe unten) sich definitiv in Bern festsetzte. Hans
Conrads Sohn Jost, 1567 XVIII er zum Rüden, 1578 des
Rats von der Konstaffel und Vogt nach Stäfa, 1587
Befehlshaber über 500 Mann im Zug nach Mülhausen, 1588 Vogt
nach Sargans und 1594 Vogt nach Bonstetten, hinterliess von Eva
Göldli von Tiefenau keine Kinder und beschloss 1606 diese
zürcherische Linie seines edeln Hauses; er war auch 1588 zum
Vogt der hinterlassenen Waisen des in einem Erbstreit im
Wirtshaus zu Lugnetz von seinem Neffen erschlagenen Freiherrn
Johann Philipp von Hohensax ernannt worden. Seine Schwester
Barbara, die ihn überlebte, vermählte sich sukzessive mit
Joachim Göldli von Tiefenau und Wilhelm Meyer von Knonau.

Albrecht, der dritte Sohn Kaspars und der Louisa v. Sax,
ist wohl das bekannteste Mitglied seines Hauses. Sowohl
sein Geburtsjahr als auch sein Todesjahr sind nicht mehr
festzustellen, ersteres dürfte um 1445 zu setzen sein. Einer
der bedeutendsten Humanisten seiner Zeit, erlangte er
namentlich durch seine schriftstellerische Tätigkeit einen
grossen Ruf. Am bekanntesten sind seine «Descriptio Helvetiae»,
die erste Beschreibung der Schweiz, speziell der Urkantone; sein
dem Erzherzog Sigismund gewidmetes Gedicht über die Gerechtigkeit;
eine Karl VIII. von Frankreich dedizierte Geschichte der
Burgunderkriege; seine allerdings viel Fabelhaftes enthaltende
Geschichte des Hauses Habsburg und Bearbeitungen der Legenden
der hl. Ida, des hl. Meinrads von Einsiedeln und des hl. Gerold.
Durch seine Verwandtschaft mit den Häusern Sax, Zollern,
Werdenberg, Württemberg, Zimmern etc. und in seiner
Eigenschaft als comes palatinus (dazu erhoben am 20. Oktober
1482) gewann er ausserdem grossen Einfluss am Hofe des Kaisers
Friedrich III. und Maximilian, von denen er mit mancherlei
diplomatischen Missionen betraut wurde; so soll er auch die
dritte Heirat Maximilians mit Bianca Sforza vermittelt haben.
Mit der Würde eines comes palatinus sancti Laterani verband
er auch diejenige eines kaiserlichen Hofkaplanen und hatte
als solcher seinen ständigen Sitz an der kaiserlichen Tafel
(«commensalis»). Durch den oben angeführten, im Familienarchiv
noch vorhandenen Palatinatsbrief Kaiser Friedrichs III. vom
20. Oktober 1482 erhielt er das Recht, Wappenbriefe zu verleihen,
Richter und «tabelliones» zu ernennen, zu legitimieren
usw.; von ihm sind u.a. die Diplome der Herport zu Bern
und Willisau ("†"), der Hegner zu Winterthur, der Edlibach zu
Zürich, der Spiser genannt Zwinger zu Bischofszell und Basel,
der Mörikofter u.a.m. Von Maximilian erwirkte er für sich
und seinen Verwandten Barnabas v. Sax ein Diplom, durch
welches jeder mögliche Makel mit Rücksicht auf einen ihrer
Ahnen aus dem Geschlechte derer v. Landenberg, welche
«Turnirgenoss, Edelleut und nit geborne Herren» seien, getilgt
wurde; 1482 und 1492 erhielt er vom Kardinal S. Anastasius
zu Rom bedeutende Befugnisse und Privilegien zur Absolution.
In seiner Eigenschaft als Stiftsdekan zu Einsiedeln, welche
Würde er von 1469 bis zu seinem zwischen 1502 und 1505
erfolgten Tode bekleidete, erhielt er 1495 das Vidimus der
goldenen Bulle Kaiser Sigismunds für Einsiedeln.

Als Wappen führten die Freien v. Bonstetten von den
frühesten Zeiten ihres Erscheinens an - mit der Eingangs
angeführten Ausnahme - in schwarzem goldgerandeten Schild
drei aufrecht nebeneinanderstehende silberne Wecken, und als
Helmzier einen wachsenden silbernen goldbewehrten Schwan.

II. Nach Eintritt in das Bernische Burgerrecht.
Erwerber desselben ist der schon genannte Andreas Roll,
der sich in der zweiten Hälfte des XV. Jahrhunderts nach Bern
wandte, wo er am 17. Mai 1463 in die adelige Gesellschaft
zum Narren oder Distelzwang aufgenommen wurde. Seinen
Sitz scheint er indessen noch auf Uster gehabt zu haben, welches
er zusammen mit seinem Bruder Jakob Johann samt den
dazugehörigen Lehen von seinem Vater ererbt hatte; daneben
war er auch Mitherr zu Hohensax. Mit dem Zürcherharst nahm
er noch 1476 an der Schlacht von Grandson Teil, wo er von
Heinrich v. Scharnachtal zum Ritter geschlagen wurde. Von
seiner Gemahlin Johanna v. Bubenberg, der Tochter des
berühmten bernischen Schultheissen Heinrich v. Bubenberg und
der Anna Freiin v. Rosenegg und Schwester des Helden von
Murten Adrian v. B., hinterliess Andreas Roll drei Töchter und
einen einzigen Sohn Beat. Von den ersteren vermählte sich
Agatha sukzessive mit Georg vom Stein, Herrn zu Strättligen
und Urtenen, Mitherren zu Münsingen, Wyl und Niederwichtrach,
und 1494 mit Ludwig v. Diesbach (1452 - 1527),
Herrn zu Landshut, Kiesen, Diesbach und Spiez, Witwer der
Antonia v. Ringoltingen. Sein Sohn Beat (vgl. oben) hielt sich
fast niemals zu Bern auf, dessen jüngerer Sohn Beat Wilhelm
dagegen, vermählt 1512 mit Barbara v. Wattenwyl,
einer Tochter des Schultheissen Jakob v. W. und der Magdalena
v. Muhleren, scheint sich vorwiegend zu Bern aufgehalten zu
haben und hinterliess bei seinem 1522 an der Bicocca erfolgten
Tode einen Sohn Johann Jakob und eine Tochter Katharina.
Am 3. Februar 1499 hatte er von Kaiser Maximilian eine
Bestätigung seines Freiherrenstandes, welche ihn und seine
Familie in den alten Reichsfreiherrenstand, der durch etwaige
Verungenossung Einbusse erlitten haben mochte, wieder einsetzte.
Seine Tochter ergriff den Schleier und wurde Seckelmeisterin
des Klosters Königsfelden, verliess aber bei der Reformation
den geistlichen Stand und heiratete zu männiglicher Verwunderung
der Burger der Stadt Bern Wilhelm v. Diesbach, Herrn
zu Worb, ein Beispiel, welchem die Äbtissin Agnes v. Mülinen
und auch andere Klosterfrauen bald folgten. Johann Jakob
ergriff als erster seines Hauses in Bern die staatsmännische
Laufbahn; 1542 gelaugte er in den Grossen Rat, 1546 wurde
er Landvogt nach Wiflisburg und endlich von 1558 - 76 im
Namen des Hauses Orleans-Longueville Gouverneur des Fürstentums
Neuenburg, wo er in energischer Weise die Rechte des
jungen Prinzen Leonor von Orleans-Longueville als Erben des
Hauses Chalons-Orange gegenüber den Ansprüchen des Hauses
Guise und der Maria Stuart auf dasselbe verfocht. Er starb
1576 an der Pest. Von seiner 1543 geehelichten Gemahlin
Magdalena v. Diesbach (einer Tochter Rudolphs und der
Ursula Michel von Schwertschwendi, Enkelin Ludwigs v. D. und
der Antonia v. Ringoltingen) hatte er drei Söhne und eine 1572
mit Wilhelm Merveilleux von Neuenburg vermählte Tochter
Barbara.

Der älteste Sohn Beat Jakob 1543-1595, des Grossen
Kates 1572, Landvogt nach Morsee 1587 und nach Murten 1590,
Oberst, und von Bern mit wichtigen diplomatischen Missionen
bei König Heinrich IV. von Frankreich betraut, hinterliess von
Barbara v. Hallwyl verh. 1570 und Salome v. Weingarten
verh. 1586 Deszendenz, die aber schon 1642 mit seinem
Enkel Beat Jakob erlosch; einer seiner Söhne, Jost, geb.
1579, des Grossen Rates 1610, Hauptmann in Frankreich,
vermählt 1606 mit Maria v. Erlach, fiel 1620 bei Tirano.

Der zweite Sohn Johann Rudolf, 1544 - 1608, des Grossen
Rates 1573, Vogt zu Tscherlitz 1500, wurde durch seine
Gemahlin Magdalena v. Erlach verh. 1573 Herr zu Hindelbank;
nebst zwei Söhnen hinterliess er von ihr fünf in die Familien
v. Diesbach, Lombach, v. Wattenwyl, v. Goumoens und Tscharner
verheiratete Töchter, von denen Agatha Hindelbank an ihren
Gemahl Niklaus Lombach 1583 - 1666, des Kleinen Rates
etc., brachte. Mit den Söhnen seines ältesten Sohnes Johann
Ulrich 1576-1623, Anton und Bernhard, die 1628 bei
den Belagerungen von Breda und La Rochelle unvermählt fielen,
starb seine Deszendenz ebenfalls aus.

Des Gouverneurs zu Neuenburg dritter Sohn, Ulrich
1548 - 1608, wurde am savoyischen Hofe erzogen und gelangte
1585 in den Grossen und 1595 als erster seines Hauses in den
Kleinen Rat oder Senat der Stadt und Republik Bern. Unter
Heinrich von Conde war er in Frankreich Oberst über 21 Fahnen;
als Mann von grossem diplomatischen Geschick wurde er von
Bern mit vielen Gesandtschaften betraut, so 1571 nach Savoyen
und 1594 zu Heinrich IV. nach Frankreich. Durch seine 1577
mit Anna v. Neuchatel-Vaumarcus, Tochter Johanns und
der Magdalena v. Laviron, Erbtochter ihres Hauses, vollzogene
Ehe gelangte er in den Besitz der Herrschaften Vaumarcus,
Travers, Noiraigue und Rosieres im Neuenburgischen und
Andressant, Bavant, Laviron und Trevilliers in Burgund; einer
der grössten Rebbesitzer im Neuenburgischen, war er durch seinen
Vater Herr zu Urtenen und Mattstetten und durch Kauf seit
1595 auch zu Jegistorf und starb mit Hinterlassung eines sehr
grossen Vermögens. Seine Gemahlin gab ihm zwei Töchter
und fünf Söhne, von denen aber nur drei, nämlich Johann
1584-1640, Franz 1588-1648 und Andreas 1604-1649
männliche Deszendenz hatten. Johann, Mitherr zu Vaumarcus,
vermählt mit Margareta v. Blonay, hinterliess jedoch ausser
einer sukzessive mit Jakob Maillardoz, Kastlan von Villette,
und Johann Philipp Rosset, Bürgermeister zu Lausanne
verheirateten Tochter Margareta nur zwei Söhne, die ledig
verstarben. Franz, Mitherr zu Travers, des Grossen Raths
1629, vermählt 1613 mit Maria v. Erlach und 1639 mit
Ursula Wurstemberger, hatte aus erster Ehe ebenfalls
zwei Söhne und eine Tochter. Der älteste derselben, Ulrich.
1620 - 83, Offizier in Frankreich, Mitherr zu Travers und
Noiraigue, zeugte einen Sohn Gerhard, der 1080 ledig verstarb,
und eine Tochter Maria, die einen Teil von Travers ihrem
Ehemann Henry Sandoz aus Neuenburg zubrachte; der
jüngere Sohn dagegen, Franz Ludwig 1029 - 82, Mitherr zu
Travers und Herr zu Rosieres, Grossjägermeister des Prinzen
von Orleans-Longueville, trat in pfälzische Dienste und nahm
als Gesandter des Kurfürsten von der Pfalz an der Krönung
König Karl II. von England teil, wo er sich mit Anna Carey
aus dem Hause der Grafen von Dover und Rochefort, verheiratete.
Des letzteren ältester Sohn Karl August 1601 - 1744,
Herr zu Travers und des Grossen Rates zu Bern, hinterliess
von Rosina v. Wattenwyl nur zwei Söhne, von denen der
jüngere Gabriel Friedrich, geb. 1092, jung bei der Belagerung
von Lille 1709 fiel, der ältere aber, Franz Ferdinand,
geb. 1090, Mitherr zu Travers, nach Berlin zog, Jägermeister
König Friedrichs II. wurde und 1751 ebenfalls ledig verstarb.
In seinem Testament vermachte er Friedrich dem Grossen seinen
Anteil an der Herrschaft Travers, welcher sie dem bekannten
General Ruprecht Scipio v. Lentulus schenkte. Sein Vetter
Johann Franz jedoch, geb. 1704 (Sohn Friedrich Ludwigs
1664 - 17.., Herrn zu Rosieres, Churfürstlich Hannoveranischen
Gesandten 1704, Verfasser interessanter Memoiren, und der
Judith v. Merveilleux), Herr zu Rosieres, focht dieses
Testament an und verlangte gerichtlich vom König die Herausgabe
von Travers, mit der Begründung, dass diese Herrschaft nach
Lehensrecht auf ihn zurückfallen sollte. Der Entscheid wurde
vorn König dem Staatsrat von Neuenburg anheimgestellt, welcher
Travers dem Herrn v. Bonstetten zusprach. Nach dessen 1700
erfolgten kinderlosen Ableben gelangte auch dieser Teil von
Travers durch Kauf an die Familie Sandoz - die durch Heirat
ja schon Anteil an dieser Herrschaft besass - , welche sich in
der Folge Saudoz-Travers nannte.

Ulrichs und Anna v. Neuenburg-Vaumarcus' dritter
Sohn Karl 1595 - 1075, Mitherr und in der Folge Herr zu
Vaumarcus und zu Jegistorf, des (Grossen Rates 1624,
Teutschordensvogt zu Sumiswald 1625 - 51, des Kleinen Rates
1651, hinterliess aus seinen zwei Ehen mit Barbara v. Wattenwyl
und Johanna Manuel nur fünf in die Familien v. Diesbach,
v. Büren, Wurstemberger, v. Wattenwyl und Dachselhofer
verheiratete Töchter, von denen Maria Jegistorf ihrem Ehemann
Niki aus von Wattenwyl, Herrn zu Diesbach, und Margaretha
Vaumarcus ihrem Gemahl David v. Büren, nachmals Venner zu
Metzgern, zubrachte, in dessen Familie diese Herrschaft,
welche die Prinzessin Maria von Bourbon-Conde schon für
Ulrich v. Bonstetten ans politischen Rücksichten zur Baronie
erhoben hatte («gibet a 3 piliers»), bis in neuester Zeit
verblieb. Ulrichs vierter Sohn, Rudolf 1596 - 1631, Mitherr
zu Travers, des Grossen Rates 1624 und Schultheiss nach
Murten 1630, zeugte mit Magdalena v. Erlach ebenfalls nur
Töchter; der fünfte und jüngste Sohn dagegen, Andreas,
1604 - 49, Herr zu Urtenen und seit 1629 auch zu Kehrsatz,
Mitherr zu Trevilliers und Laviron in Burgund, Hauptmann in
Frankreich, des Grossen Rates 1632, Vogt nach Morsee 1639
und nach Baden 1648, hinterliess von seinen beiden Frauen
Anna v. Diesbach und Anna Michel von Schwertschwendi
zahlreiche Deszendenz, die sich in der Folge in mehrere
Äste teilte. Derjenige seines zweiten Sohnes Wolfgang,
1637 - 1715, Herr zu Kehrsatz, Vogt nach Oberhofen
1685 und zu Gottstatt 1708, blüht noch heutzutage und derjenige
seines vierten Sohnes Karl 1641 - 88, Vogt auf Thorberg 1678,
erlosch erst in jüngster Zeit in der Person des verdienten
Archäologen Gustav Karl Friedrich v. B.

Beinahe alle Mitglieder dieser alten Dynastenfamilie widmeten
sich in ihrer zweiten Heimat Bern von der Mitte des
XVI. Jahrhunderts an der Magistratur und sassen bis 1798
ununterbrochen im Grossen und vielfach auch im Kleinen Rate
der Republik. In ihrer Jugend traten viele auch in fremde
Kriegsdienste, vorab in französische, holländische, piemontesische
und später englische. Einer der sechs Söhne des oben genannten
Landvogtes auf Thorberg Karl (1641 - 88), Albrecht, 1678 -
1720, Hauptmann im Regiment Stürler in Holland, wurde 1709 bei
Malplaquet verwundet und in einer flamischen Familie verpflegt,
heiratete 1717 zu Tournay Agnes de Mondet, von welcher
er Deszendenz hinterliess, die in Flandern verblieb und erst
1860 mit Henry Louis Ignace Vincent de Bonstetten,
vermählt 1833 mit Victoire Henriette Ghislaine de Bonaert,
erlosch.
Die Berner Linie hat bis heute das Bürgerrecht von Vaumarcus beibehalten,
bedingt durch den anfänglichen Doppelbesitz bernischen und neuenburgischen
Herrschaften unter Karl (1641 - 1688) und Andreas (1638 - 1690). Unter dessen
Nachkommen spaltete sich die Familie in die nach ihren Landgütern benannten
Zweige von Valeyres(-sous-Rances) und Sinneringen (August) auf. Der Zweig
von Valeyres, dem auch Karl Emanuel und Karl Viktor angehörten, starb mit
Gustav aus. Der Sitz Sinneringen wurde 1926 verkauft.

Den Junkerntitel führte das Geschlecht in Bern seit seinem
ersten Erscheinen daselbst; 1651 erhielt es das Prädikat
«Wohledelfest» und den Vorsitz im Kleinen Rate mit den Erlach,
Diesbach, Mülinen und Wattenwyl.

Von den Herrschaften und Gütern der Familie aus dieser
Periode sind namentlich zu erwähnen: in deutschen Landen
Urtenen und Mattstetten 1553-1700, Hindelbank 1591 (ganz
seit 1602)- 1623, Jegistorf 1595-1651 und Kehrsatz 1629 bis
ca. 1700, in welschen Landen Vaumarcus, Travers, Rosieres und
Noiraigue; sodann ein Landgut zu Oberwichtrach 17.. - 1797,
Sinneringen 1800 - 1888 und ein Rebgut zu Valeyres seit
Anfang des XVIII. Jahrhunderts bis heutzutage. Heutiger
Grundbesitz: städtische Grundstücke, das Schloss St. Barthelemy
in der Waadt seit 1894, Bellerive bei Thun seit 1897, Valeyres.

Ausser den schon genannten Mitgliedern dieses Hauses sind
noch besonders hervorzuheben: Karl Emanuel 1706 - 73, des
Grossen Rates 1745, Landvogt nach Buchsee 1748, Senator 1753,
Welschseckelmeister 1765; sein Sohn Carl Viktor 1745 - 1832,
des Grossen Rates 1775, Vogt nach Saanen 1779, nach Nyon
1787 und Gesandter in die ennetbürgischen Vogteien 17.. Von
seinem Vater nach den neuesten Grundsätzen des 18. Jahrhunderts
erzogen, studierte er zu Yferten und Genf, wo er in den Kreis
der dortigen Gelehrten und Schriftsteller eingeführt wurde und
sich darin bald heimisch fühlte. Durch ihren Einfluss fühlte
er sich von den in Bern herrschenden Tendenzen mehr und
mehr abgestossen und nahm für längere Zeit seinen
Aufenthalt in Genf, besuchte zur Vollendung seiner Studien
Leyden, Paris und London, wo er mit den bedeutendsten
literarischen Grössen seiner Zeit bekannt wurde. Mit Matthison,
Grey und Johannes v. Müller verband ihn enge Freundschaft; in
Valeyres unterstützte er letzteren in der Abfassung seiner
Sckweizergeschichte. Weit über die Grenzen seines Vaterlandes
als philosophischer Schriftsteller bekannt, mögen von seinen
Schriften hier erwähnt werden die «Reise in das Latium»,
«L'homme du Midi et du Nord», «Briefe über ein Hirtenland»,
sowie sein Briefwechsel mit Matthison, Friederike Brun, Zschokke
und a.m. - Gustav Karl Ferdinand 1816-1891, KuK Kämmerer,
Verfasser bekannter Werke über Archäologie, namentlich
Pfahlbauten («Recueil d'Antiquites Suisses»), und endlich
August 1796 - 1879, bekannt als Landschaftsmaler.

Wappen: das eingangs angeführte. Devise: «Candore»«
Zunftangehörigkeit: Distelzwang.

Literatur: Egli , der ausgestorbene Adel von Zürich;
über Karl Victor v. Bonstetten": Steinlen, « Karl Victor v.
Bonstetten»; über Albrecht v. Bonstetten namentlich Büchi
«Albrecht v. Bonstetten». Frauenfeld 1889; ferner bernische
Biographien; A. de Steiger, «Les generaux bernois» etc.
(Info: SGB)

weiterführende Info: HLS Wiki

Verheiratet / Verbunden mit:

N.N.‎
Kind:
1.
manHeinrich von Bonstetten‏
Geb. ‎vor 1225‎ 5) 6)
Gest. ‎nach 1225‎
Beruf: Freiherr
BIOGRAPHIE:
Freiherr, Bürge für die Freiherren von Schnabelburg

Beschreibung


Quellen

1) Quelle: Bonstetten: Genealogie von Bonstetten von Bern, Seite: 3 S.31 / 6 S.862
2) Quelle: Bern: Genealogien burgerlicher Geschlechter der Stadt Bern, Seite: 1 S.93
3) Quelle: Schweiz: Historisches Lexikon der Schweiz
4) Quelle: Bonstetten: Généalogie de la maison Bonstetten
5) Quelle: Rübel-Blass Ahnentafeln, Seite: S.202
6) Quelle: Bonstetten: Genealogie von Bonstetten von Bern
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