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Sinner.

Ratsgeschlecht des Freistaates Bern.
Burgerrecht um 1450 (?).
Grosser Rat (1455?) 1536.
Kleiner Rat 1679.

Geschichtliches.
Über die Herkunft dieses bernischen Schultheissengeschlechtes
herrscht ziemliches Dunkel. Ältere Genealogen bezeichnen als
seine ursprüngliche Heimat bald das Wallis, bald aber Basel;
weder für die eine noch für die andere Ansicht lassen sich jedoch
urkundliche Belege erbringen. Für seine Herkunft aus dem Wallis
dürfte wohl nur die Namensähnlichkeit mit der dortigen Familie
Schinner sprechen, irgendwelche andere Anhaltspunkte
sind dafür kaum zu finden. Ein Hans Schinner erscheint
allerdings laut Udelbuch 1466 als Hausbesitzer zu Bern; doch
figuriert schon im Tellbuch von 1448 ein «Hans Sinner der
Jung mit Anni sin Ewirtin», der in demjenigen von 1458 als
«Hans Sinner der Seckler und Anna sin Husfrau» 200
Gulden verteilt. Dieser letztere war 1455 - 1458 Mitglied des
Grossen Rates. Auch ist schon im Jahrzeitenbuch von St.Vinzenzen
zu Bern im XIV. Jahrhundert ein Rudolfus Synner
verzeichnet, dessen Jahrzeit auf den 11. Februar fiel. Ein Peter
Sinner «bursifex» war laut den Not. Protokollen Peter Falk's
1456 - 1458 zu Freiburg angesessen. Ein späterer Hans Sinner,
vermutlich ein Sohn des vorigen, sass 1485, 1486 und 1490 bis
1492 zu Bern im Grossen Rat. Für die Ansicht, dass die Familie
aus Basel stammt, spricht hinwiederum auch nur der Umstand,
dass zuverlässigerweise ein Niklaus Sinner 1438 als
Domherr zu Basel verstarb, und dass 1466 Schultheiss und Rat
zu Basel wegen eines Streithandels zwischen Conrad v.
Löwenberg, Heinrich Sinner und anderen ein Schreiben an die
bernische Obrigkeit richteten; am Freitag nach Epiphanien 1485
erscheint Hans Zeender «als ein Vogt Heinrich Sinners
säligen verlassnen Witwe» in einem Prozess gegen Stoffel Sonntag
vor dem bernischen Rat. Ein verwandtschaftlicher Zusammenhang
der angeführten Schinner, Synner uud Sinner lässt sich mit
der heute blühenden Familie dieses Namens nicht nachweisen;
auch kommen noch in der ersten Hälfte des XVI. Jahrhunderts
in den bernischen Taufbüchern vereinzelte Schinner
und Sinner vor, deren Beziehungen zu derselben nicht klar
sind. Überdies ist es infolge der damaligen Schreibweise oft
äusserst schwierig, im XV. Jahrhundert die Namen «Summer»
und «Sinner» auseinander zu halten.

Der erwiesene Stammvater des hier zu behandelnden
Geschlechtes ist Heinrich Sinner, nach Einigen ein Sohn des
letztgenannten Hans S. Ursprünglich ein Barfüssermönch, seit
1522 Guardian seines Ordens zu Bern und 1523 Guardian des
Gotteshauses Königsfelden, trat er, als die dortigen
Klosterfrauen bei der Reformation den Orden verliessen und zum
grössten Teil zur Ehe schritten, ebenfalls aus dem geistlichen
Stand und vermählte sich 1523 oder 1525 mit Agnes v.
Mülinen, der vormaligen Priorin des Klosters. Er scheint
schon damals Burger zu Bern gewesen zu sein; 1534 wurde er
als Stubengenosse zum Roten Löwen (Mittellöwen) angenommen
und 1536 gelangte er in den Grossen Rat. Nach dem Tode
seiner Gemahlin, welche schon am 20. Mai 1529 testierte, ihr
Testament aber allem nach noch geraume Zeit überlebte,
verheiratete er sich kurz vor seinem Tode am 9. Dezember
1542 zum zweiten Male mit einer Dorothea Häri, die nachmals
in zweiter Ehe 1543 Jakob Wyss, den Krämer, ehelichte.
Von seinen beiden Frauen scheint Heinrich Sinner keine Kinder
gehabt zu haben, wohl aber hinterliess er einen natürlichen
Sohn namens Philipp, den er in seinem Testament vom 21.
August 1542 zum Haupterben einsetzte und seiner Gesellschaft
zum Roten Löwen, welcher er ein Legat stiftete, bis zur
Erlangung seiner Volljährigkeit als Vögtling zu besonderer
Obhut anempfahl. Kurz darauf, am 30. September 1542, noch zu
Lebzeiten seines Vaters, der vermutlich im Januar des folgenden
Jahres verstarb, wurde Philipp S. von Schultheiss und Rat
förmlich gefreit. Am 19. Februar 1547 verheiratete er sich mit
Agata Grebolt oder Giebel, einer Tochter des vormaligen
Chorherrn zu Zürich und seit 1527 zu Bern verburgerten
Heinrich Gr. und der Agata Selsach. Seines Berufes ein
Waatmann (Tuchhändler), starb er um 1586, nachdem er von seiner
Frau drei Kinder, eine Tochter und zwei Söhne, gehabt hatte.
Die erstere, Agata, vermählte sich 1505 mit Simon Hetzel von
Lindnach, dem Allerletzten aus diesem alten und verdienten
Bernergeschlecht; der jüngste Sohn Niklaus, geb. 1551,
beteiligte sich am väterlichen Tuchhandel, gelangte 1580 in den
Grossen Rat der CC und starb 1584 vor seinem Vater, ohne
von seiner Gemahlin Salome Hägenberg, des Venners Johann
Rudolf H. Tochter, Kinder zu hinterlassen. Der ältere Sohn
Heinrich dagegen, geb. 1549, ergriff das Notariat, wurde 1572
Kanzleisubstitut und Ratsexspektant, 1574 Mitglied der CC.
Landschreiber nach Interlaken 1575, Gerichtsschreiber und
endlich 1580 Landvogt nach Chillon, wo er schon 1584 ebenfalls
vor seinem Vater jung verstarb. Von seiner Gemahlin Veronika
Tillier, vermählt 1571, hinterliess er mehrere Kinder, worunter
zwei Söhne, Heinrich und Niklaus, welche die Stifter der
beiden Hauptlinien des im XVIII. Jahrhunderts ziemlich
verzweigten Geschlechtes wurden.

Heinrich, geb. 1578, gest. 1634, betrieb in seiner Jugend das
Glaserhandwerk, scheint sich aber später vollständig der
Magistratur gewidmet zu haben. Nachdem er schon 1599 in den
Grossen Rat gelangt war, wurde er 1610 Kastlan nach Wimmis,
1620 Kornherr und 1626 Landvogt nach Frienisberg. Von seiner
ersten Frau, Margareta Huber, hinterliess er einen Sohn
Abraham, geb. 1608, des Grossen Rates 1688, Grossweibel
1643 und Landvogt nach Romainmotier 1646, vermählt 1629
mit Salome Zeender. Bei seinem 1650 erfolgten Tode
hinterliess dieser letztere zwei Söhne, von denen der ältere,
Heinrich 1630-1690, Schaffner im St. Johannserhaus 1684, Stifter
einer altern, im Mannesstamme 1759 erloschenen Linie ist. Der
jüngere, Johann Rudolf 1682 - 1708, ist dagegen der Stifter
der jetzt noch blühenden Linie der altern Hauptlinie und der
Begründer des Glanzes seines Hauses und der führenden Stellung,
welche seine Nachkommenschaft das ganze XVIII. Jahrhundert
hindurch im Bernischen Staatswesen einnahm. Von
Hause aus durchaus unbemittelt, gelang es ihm durch seine
staatsmännische Begabung und sonstigen allgemeinen Fähigkeiten
die höchsten Ehrenstellen in seiner Vaterstadt zu erlangen und
mit Auszeichnung zu bekleiden. In seiner Jugend soll er sogar
anfänglich das Kannengiesserhandwerk erlernt haben; jedenfalls
widmete er sich aber schon früh dem Notariat. 1656 zum
Spitalschreiber ernannt, kam er 1657 in den Grossen Rat, wurde
1662 Teutschseckelschreiber, Landvogt nach Wangen 1668, als
erster seines Namens Mitglied des Kleinen Rates 1679,
Salzdirektor vom Rat 1683, Welschseckelmeister 1685 und endlich
1696 Schultheiss der Stadt und Republik bis zu seinem Tode. Von
Bern wurde er schon im letzten Viertel des XVII. Jahrhunderts
mit verschiedenen Gesandtschaften und Missionen betraut; im
Neuenburgerhandel war er eines der Häupter der preussischen
Partei und wurde in der Folge am 12. März 1706 mit seiner
ganzen Deszendenz unter Vermehrung seines Wappens in den
Reichsfreiherrenstand erhoben. Von seiner Gemahlin Katharina
Hackbrett hinterliess Schultheiss Sinner zahlreiche
Nachkommenschaft, die sich in mehrere Äste teilte; heutzutage
blüht indessen nur noch die Deszendenz seines siebenten Sohnes
Abraham 1672 - 1751, Freiherr zu Grandcourt, Landvogt zu
Lenzburg etc. im Mannesstamme fort. Beinahe alle Mitglieder
dieser älteren, auf Mittellöwen - später zum Teil
auch auf Affen - zünftigen Hauptlinie widmeten sich mit Ende
des XVII. Jahrhunderts der Magistratur, nachdem sie das
Gewerbe vollständig fallen gelassen hatten, und bekleideten
während des ganzen XVIII. Jahrhunderts fortwährend hohe
Staatsstellen; bis 1798 sassen sie ununterbrochen in beiden
Räten der Republik. Viele traten in ihrer Jugend auch in fremde
Dienste, so besonders in französische, kaiserliche, holländische,
piemontesische und später preussische. Besonderer Erwähnung
verdienen namentlich Vinzenz 1669 - 1748, zuerst Leutnant
in Frankreich, dann Oberst in kaiserlichen Diensten, welche er
um 1711 quittierte, als er ungeachtet seiner Verdienste nicht
zum Generalmajor befördert wurde, Landvogt nach Milden 1712
und nach Tscherlitz 1730; Johann Jakob 1666 - 1758, des
Grossen Rates 1701, Landvogt nach Lausanne 1707, Salzdirektor
nach Roche 1725 und Salzdirektor von Burgern 1734, Ritter
des Venezianischen St.Marcusordens 1705; Philipp Heinrich
1694 - 1760, des Grossen Rates 1727, des Kleinen Rates
1742, Böspfenniger vom Rat 1746, Venner 1749,
Welschseckelmeister 1752, nachdem er 1749 die Schultheissenwürde
ausgeschlagen hatte; Friedrich 1713 - 1791, des Grossen Rates
1745, Landvogt nach Interlaken 1750, des Kleinen Rates 1761,
Venner 1766, Teutschseckelmeister 1767 und endlich Schultheiss
der Stadt und Republik Bern 1771 bis zu seinem Tode, seit
1788 Ritter des preussischen Schwarzen Adlerordens, ein durch
Leutseligkeit, Geist und Bildung gleich ausgezeichneter
Staatsmann, der viel zur Beilegung der Genfer und Neuenburger
Unruhen beitrug und ein Freund literarischer Bestrebungen, in
dessen Hause Wieland eine Zeitlang als Erzieher wirkte; endlich
Johann Rudolf 1730 - 1787, «Sinner von Ballaigues»,
ein Mann von grossen literarischen Kenntnissen, schon 1748
zum Oberbibliothekar ernannt, in welcher Eigenschaft er den
lateinischen Katalog der Manuskripte der bernischen
Stadtbibliothek (drei Bände) herausgab, des Grossen Rates 1764,
Landvogt nach Erlach 1776, auch schriftstellerisch tätig
(«Voyage historique et litteraire dans la Suisse occidentale»).

Von Besitzungen dieser Linie mögen genannt werden die
Freiherrschaft Grandcourt bei Peterlingen 1736 - 1755, ein Teil
der Herrschaft Gerzensee 1738-17.., Worb 1792 - 1841,
Ballaigues bei Orbe 1760 - 1787, das Rebgut Clindy bei Yverdon
um 1780; später Märchligen 1805 - 1881, das Schloss Landshut
1852 - 1897. Heutiger Grundbesitz: Mehrere Landgüter in
der Umgebung von Bern und das Rebgut Maison blanche bei
Yvorne seit 1852.

Dieser älteren sogeannten «consularischen» Hauptlinie der Familie
(der Deszendenz des Schultheissen Johann Rudolf) wurde seit
ca. 1700 im amtlichen Titularstil das Prädikat «vest» zuerteilt.

Niklaus, der jüngere Sohn des Landvogts zu Chillon Heinrich,
geb. 1577, gest. 1629, ein Notar, des Grossen Rates 1608,
Chorschreiber 1618 und Landvogt nach Signau 1619, hinterliess
von seiner Frau Barbara Wytnauer aus Basel ebenfalls
Kinder, von denen sein vierter Sohn Heinrich 1621 - 1672,
des Grossen Rates 1057, und Inselmeister 1666, seines Berufes
ein Metzger, die Gesellschaft zu Mittellöwen aufgab und infolge
seines Gewerbes diejenige zu Metzgern annahm, wo er 1664 XVIer
wurde. Er ist der nähere Stifter desjenigen Astes dieser Linie,
der alle andern überdauert hat und erst 1872 im Mannesstamme
ausgestorben ist. Auch diese jüngere, von Niklaus und Barbara
Wytnauer abstammende Linie, welche stets weniger zahlreich als
die ältere blieb, sass fortwährend im Grossen Rat, nahm aber
doch nicht die gleiche Stellung wie die altere ein, mit welcher
sie auch mehr und mehr den näheren Zusammenhang verlor.
Die meisten ihrer Mitglieder bekleideten ebenfalls Landvogteien
und andere Staatsstellen, betrieben aber das ganze XVII. Jahr-
hundert hindurch noch regelmässig irgendein Gewerbe; einige
ergriffen auch den geistlichen Stand. Heute leben Vertreter der
Familie in Bern, Basel, in der Westschweiz und Deutschland.

Das Wappen der Familie ist nach den ältesten vorhandenen
Siegeln (aus dem XVI. Jahrhundert) in rot ein weisser oder
lederfarbener Handschuh - ein Umstand, der vielleicht für eine
Abstammung vom eingangs angeführten «Seckler» (Säckel- und
Handschuhmacher) Hans Sinner 1448 und 1458 sprechen
dürfte. Vom XVII. Jahrhundert an wurde der Handschuh in
eine aufrechte, mit der Handfläche nach vorn gekehrte rechte
Hand umgewandelt und bald darauf auch der Schild von Silber
gerandet. Als Helmzier erscheint meist ein sechsstrahliger
silberner Stern. Im schon erwähnten Freiherrendiplom, welches
der Schultheiss Johann Rudolf am 12. März 1706 vom Kaiser
Joseph I. für sich und seine Nachkommen erhielt, wurde ihm
neben der Befugnis, sich des Prädikates «Wohlgeboren» zu
bedienen, auch sein angestammtes Wappen vermehrt: nämlich
der Schild gevierteilt, in 1 und 4 in rot die silberne Hand, in
2 und 3 in silber ein rotes durchgehendes Kreuz; über dem
Schild zwei gekrönte Helme, als Helmzier auf dem ersten zwischen
einer roten und einer silbernen Straussenfeder ein goldener
sechsstrahliger Stern, auf dem zweiten zwischen zwei
wechselweise von rot und Silber geteilten Flügeln die weisse Hand.
Helm decken des ersten (rechten) Helmes rot-golden, diejenigen
des linken rot-silbern. Dieses vermehrte Wappen wurde jedoch
von der Familie in Bern nur ausnahmsweise geführt; wohl aber
regelmässig im Ausland, wie auch der Freiherrentitel. Das
Wappen, dessen sich die ganze Familie in Bern seit Anfangs
des XVIII. Jahrhunderts fast durchwegs bediente, ist die weisse
Hand im roten, silbergerandeten Schild, bald mit dem Stern
zwischen den beiden Straussenfedern, bald mit der Hand zwischen
den beiden Flügeln als Helmzier; nur selten mit beiden Helmen.

Das Adelsprädikat «von» haben beide Hauptlinien gleich
nach dem Grossratsbeschluss von 1783 zu führen begonnen.

Literatur: Sammlung bernischer Biographien, herausgegeben
vom histor. Verein des Kantons Bern; Berner Taschenbuch von
1853, etc.
(Info: SGB)

weiterführende Info: HLS Wiki

Verheiratet / Verbunden mit:

N.N.‎
Kind:
1.
manHans Sinner‏
Gest. ‎1500


Quellen

1) Quelle: Bern: Genealogien burgerlicher Geschlechter der Stadt Bern, Seite: 4 S.321
2) Quelle: Schweiz: Historisches Lexikon der Schweiz
3) Quelle: Schweizerisches Geschlechterbuch, Seite: 3 S.406
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