man‎Stammlinie Tscharner‏‎
. Quellen zur Person 1) 2) 3) 4)
v. Tascharner.
Häuptergeschlecht von Graubünden.
Ratsgeschlecht des Freistaates Bern.

Geschichtliches.
Die Heimat der Familie ist das Domleschg im heutigen
Kanton Graubünden, wo sie schon im XV. Jahrhundert in
verschiedenen Linien blühte und noch heutzutage in Scharans,
Feldis, Papels und Rothenbrunnen zahlreich vertreten ist. Guler
und Ardüser zählen in ihren Chroniken die Tscharner zu den
alteingesessenen rhätischen Edelleuten; von den früheren
Genealogen werden die Gebrüder Johannes und Anton Xavner,
welche laut einer lateinischen Urkunde im Archiv zu Bormio
(abgedruckt in Codex diplom. von Graubünden von Conradin
v. Moor, Bd. III, p. 188) 1365 als Gesandte der Gemeinde
Davos erscheinen, als zu dieser Familie gehörig bezeichnet -
eine Hypothese, welche freilich nicht näher zu belegen ist.

In einem Schreiben der Landrichter Hans Kun und Heinrich
Nitt zu Belfort vom 28. Juli 1472 wird dem Bürgermeister und
Rat zu Chur mitgeteilt «von des robs wegen, so Tscharner denen
von Tomils habent genomen, ist getrieben gen Oberhalbstains»;
im bischöflichen Archiv zu Chur (Abschrift Cartular E, p. 76) ist ein
Revers eines Jacob Mathew Tscharner von Feldis an Junker Gilyan
v. Mont vom 26. November 1494 vorhanden, besiegelt vom
Ammann zu Tomils Cunrat Jäcklin.
Gleichzeitig kommt der Name aber auch schon in Chur vor (s. u.),
wo sich noch während des ganzen XVI. Jahrhunderts Mitglieder
des Geschlechts in das Bürgerrecht aufnehmen liessen, so 1628
Jakob Tsch., 1537 Andreas Tsch., 1638 Lutzin Tsch., 1539 Matheus
Tsch. und seine Kinder, 1541 Christa Tsch. von Feldis und endlich
noch 1614 Christa Ragutt Tsch. von Scheidt. Ihre Deszendenz lässt
sich teilweise bis ins XVII. Jahrhundert verfolgen, scheint aber in der
Folge in der Stadt Chur wieder ausgestorben zu sein, indem die
heute in Chur und Bern blühenden Linien erwiesenermassen von
keinem der vorgenannten abstammen.
Von den im Domleschg gebliebenen Linien bekleideten vom
XVII. Jahrhundert an viele Mitglieder dortige Landesämter; so
waren z. B. Hans Tsch. zu Tomils 1689 -91 Ammann des
Hochgerichts Ortenstein, Johann 1761 - 64 Statthalter und
1770 Landammann dieses Gerichts, ferner Luzi 1769, Paul 1778
und Johann 1781 ebenfalls Landammänner. Sayn Ragett
Tsch., 1765 Ammann des Hochgerichts Ortenstein, ist der
Urheber des bekannten Streites des Generalleutnants v. Travers
zu Ortenstein mit dem dortigen Hochgericht, welcher erst durch
Vermittlung der gesamten 3 Bünde nach mehreren Jahren durch
einen Vergleich beigelegt werden konnte. Die Stammreihe und
der heutige Personalbestand dieser Linien konnten bis jetzt
noch nicht ermittelt werden.


I. Churerlinie.
Bürgerrecht zu Chur vor 1471
Bürgermeister von Chur und Haupt des Gotteshausbundes 1556.

Geschichtliches.
Der Name wird in Chur erstmals genannt in einem Brief
von Gerwig von Rotenstein und Oswald von Wolkenstein
vom 28. Januar 1471 aus Feldkirch an Burgermeister und
Rat zu Chur «der spenn halb, so sich zwischen unserm burger
dem Scharner an ainem, und Ulrich Wittenbach am andern
tayl halten»; darin wird ein Jos Rinndrer als «des benanten
Scharners schwager» bezeichnet. ln den wenigen noch
erhaltenen Steuerbüchern des XV. Jahrhunderts aus den
Jahren 1481 - 83, 1485 und 1487 - 91 werden angeführt
Symon Tscharner oder Tzarner, welcher «in der andern
quartt» 1481 4 Pf 5 ß und in den folgenden Jahren bis 1488
die im Vergleich zu andern Steuerzahlern recht hohe Summe
von 5 Pf versteuert, welche 1489 - 91 von seinen Erben
erhoben wird; ferner Caspar Tscharner 1481 und 1482 und
Peter Zscharner 1483 - 1485.
Die urkundliche Stammreihe beginnt mit Lucius, geb. um 1481
und vermutlich ein Sohn des obgenannten Simon. Im Jahre
1529 erscheint er als Ratsherr, und 1530 als Seckelmeister
und Rechenherr zu Chur - Ämter, welche er kaum erlangt
hätte, wenn er nicht ein geborner Burger gewesen wäre.
Wie aus dem Briefwechsel Bullingers mit der Churer
Geistlichkeit hervorgeht (abgedr. Quellen zur Schweizer
Geschichte XXIV, p.13 und 155), war er ein eifriger Anhänger
und Förderer der neuen Lehre; durch Zwinglis Vermittlung
lernte er auch seine zweite Gemahlin Margaretha von
Wattenwyl kennen. Diese zweite Ehe war es, welche ihn
mit Bern in nähere Verbindung brachte und wo er sich
schliesslich um das Jahr 1535 dauernd niederliess, nachdem
er schon 1530 das dortige Bürgerrecht erworben hatte.
Lucius Tscharner starb um 1562 in Bern.
Gelichzeitig mit ihm lebte in Chur ein anderer Lutzi Tscharner,
der in mehreren Urkunden von 1538 -1550 vorkommt. Es ist
dies der schon früher angeführte, welcher 1538 das
Burgerrecht erwarb; am 7. Februar 1538 wird er ausdrücklich
als von Feldis »sesshaft zu Trimons (Trimmis)» bezeichnet.
Seine Frau hiess laut Urkunde vom l. März 1550 Salome Schüchi;
über ihre Deszendenz ist nichts bekannt.
Von seiner ersten Frau - laut Tradition Emeritha von Salis -
hinterliess der Seckelmeister Lucius nebst zwei Söhnen Hans
und «Werli» mehrere Töchter, von welchen Emeritha den
Burgermeister Luzi Heim und Anna den Zunftmeister Willi
heirateten. Ueber Werli, welcher merkwürdigerweise in Chur
urkundlich nie vorkommt, in einem bernischen Ratsspruch vom
28. Februar 1547 aber ausdrücklich als Oberstzunftmeister und
Sohn von Lucius bezeichnet wird, ist nichts näheres bekannt;
er dürfte der Vater sein von Daniel Tsch., vermählt mit Anna v.
Saluz gest. 1611, Salzmeister 1574, Schätzer 1576, Assessor am
Präfektengericht 1577 und gestorben zu Bern 1580. ...


II. Bernerlinie.
Burgerrecht zu Bern 1530.
Grosser Rat 1664.
Kleiner Rat 1583.

Geschichtliches.
Stammvater ist ebenfalls Lucius Tscharner, Ratsherr und
Seckelmeister zu Chur 1530. Nach dem Tode seiner
ersten Gemahlin hatte er sich in Bern im Sommer 1535
mit Margaretha von Wattenwyl, einer Tochter des bernischen
Schultheissen Jakob von Wattenwyl und Klosterfrau in
Königsfelden, vermählt. Er scheint sich aber nach dieser Heirat
wieder nach Chur begeben und zunächst nur vorübergehend in
Bern aufgehalten zu haben, wo er von 1525 an in Urkunden
erwähnt wird. Am 7. September 1530 kauft er in Bern um 10‘130
Pf von Anton v. Erlach die Herrschaft Reichenbach mit allen
Zubehörden; am Donnerstag nach St. Luzientag (15. Dezember)
dieses Jahres legt er aber zu Chur vor dem Burgermeister und Rat
seine Rechnung für seine abgelaufene Amtsdauer als Seckelmeister
ab. Als Burger von Chur wird er noch bis ums Jahr 1537 bezeichnet;
in einer Urkunde vom 17. Dezember 1535 wird er mit seiner
Ehefrau Margareth von Wattenwyl »burger daselbs zu Chur und aber
der zitt sesshaft in bernerpyett» genannt, so dass seine definitive
Übersiedelung in die Aarestadt in den Jahren 1530 - 35, vermutlich
bald nach dem Kauf von Reichenbach zu verlegen ist. Allein bis zu
seinem um 1562 erfolgten Tode blieb er in Verbindung mit seiner
ersten Heimat; auf der Rückreise von Chur nach Bern überbringt er
im Sommer 1557 dem Antistes Bullinger in Zürich einen Brief des
Churer Pfarrers Joh. Fabricius (Quellen zur schweizer. Gesch. XXIV,
p. 13), und am 4. September 1559 berichtet der letztere nach
Zürich »Tscharners (d. h. des Bürgermeisters Hans Tsch.) greiser
Vater lässt grüssen, qui nunc apud nos est, quem tu dicere possis
vere pium, qui animum suum pro evangelio exposuit» (ibid. pag.
155).
Von seiner zweiten Gemahlin, welche 1564 testierte und 1568
starb, hinterliess Lucius einen Sohn David und 5 Tochter, nämlich
Sara, get. in Bern am 26. Mai 1530, vermählt 1552 mit Hans Bickart,
Magdalena, get. 16. November 1535, vermählt 1564 mit Christian
Drühorn, Bauherr und Landvogt nach Frienisberg 1571, Agatha,
get. 29. Mai 1540, vermählt mit Hans Rudolf Kallenberg und in
zweiter Ehe mit Niklaus v. Mülinen, Landvogt nach Nyon 1579
(aus dieser Ehe entstammte der am 11. September 1620 bei
Tirano gefallene Venner Niklaus v. M.), Helena, vermählt 1554
mit Hans Rossi, dem Schreiber, und in zweiter Ehe am 16. April
1580 mit Hans zum Kreuz von Murten, und endlich Barbara,
welche sich mit Hauptmann Johann Hafner, bischöflicher Meyer zu
Biel 1554 verheiratete.
David, get. 29. Oktober 1536, gest. 20. Juni 1611, ist der
eigentliche Stifter der bernischen Linie. Er gelangte 1564 in
den Grossen Rat, wurde 1570 bernischer Landvogt nach Tscherlitz
(Echallens), 1583 Landvogt nach Baden, Mitglied des Kleinen Rates
und Zeugherr vom Rat - dieses letztere Amt resignierte er jedoch -
und 1685 Landvogt nach Yferten. Als tüchtiger Staatsmann wurde
er von Bern in der zweiten Hälfte des XVI. und in den ersten Jahren
des XVII. Jahrhunderts zu sehr vielen Gesandtschaften und Missionen
gebraucht, so 1577 nach Solothurn, 1582 zum Herzog Karl Emanuel
von Savoyen, 1592 an den Bischof von Basel, 1603 ins Wallis etc.,
von 1592 - 1609 war er Vertreter Berns an der Tagsatzung. Seit
1608 erscheint er als Twingherr zu Schönegg bei Burgistein; von
seiner Schwester Magdalena Drühorn erbte er um 1600 ansehn­lichen
Rebbesitz zu Tüscherz, Wingreis, Alfermee und Sutz im bernischen
Seeland, welcher sich zum Teil bis ins XVIII. Jahr­hundert in seiner
Deszendenz fortvererbte.
Von seinen drei Frauen Katharina Studer, vermählt 6. Januar 1561,
gest. 1566, Barbara Wurstemberger, ver­mählt 18. März 1588, gest.
1587, und Magdalena von Diesbach, vermählt 16. Dezember 1587,
gest. 1596, hinterliess er bei seinem Tode 4 Söhne und 2 Töchter;
von diesen letzteren heiratete Margaretha, geb. 1577, Johann
Steiger, Freiherrn zu Rolle und nachmals des Kleinen Rates, und
Dorothea, geb. 1592, 1611 Hans Rudolf v. Luternau, welchem sie
den Hof und Twing zu Schönegg brachte.
David, der älteste Sohn, 1563 - 1612, des Grossen Rates 1591,
Grossweibel 1603 und Landvogt nach Morsee 1606, hinterliess
von Salome Brüggler, vermählt 2. Mai l586, Deszendenz, welche
aber mit seinen Enkeln schon in der erstes Hälfte des XVII.
Jahrhunderts ausstarb.
Der zweite Sohn, Hans Rudolf, 1572 - 1642, des Grossen Rates
1601 und im gleichen Jahr Deutschordensvogt zu Köniz bis zu
seinem Ableben, vermählt 14. April 1600 mit Magdalena Brüggler,
ist der gemeinsame Stammvater der jetzt lebenden Tscharner in
Bern.
Johann Jakob, der dritte Sohn 1575 - 1637, des Grossen Rates
1619, Mitherr zu Schönegg, erstmals vermählt am 12. November
1608 mit Afra v. Bonstetten und zum zweiten Mal am 5. November
1610 mit Veronika v. Büren ist durch seine zweite Frau
einer Linie, welche erst 1882 mit Rudolf August v. Tscharner, geb.
1804, Präsident des bernischen Burgerrates 1853, Geschschafts-
Präsident zu Pfistern 1851 etc. und Gutsbesitzer zu Ittigen
ausstarb.

Samuel endlich, der jüngste Sohn des Ratsherrn David,
1591 - 1630, des Grossen Rates 1621 und Landvogt nach Chilion
1626, vermählt am 6. Mai 1613 mit Magdalena v. Luternau,
ist Stifter der jüngsten Linie der Familie, welche mit seinem
Urenkel Beat Jakob, geb. 1679, CC 1718, Gubernator nach
Peterlingen 1726, des Kleinen Rates 1741 und Venner zu Pfistern
1746 und 1758, im Jahr 1770 erlosch.

Die meisten Mitglieder des namentlich gegen Ende des
XVIII. Jahrhunderts ziemlich zahlreichen Geschlechts ergriffen
in Bern den Staatsdienst. Im Grossen Rate war die Familie
von 1564 - 1798 ununterbrochen, und zwar zeitweise in grösserer
Anzahl, vertreten; im Kleinen Rate sass sie seit der zweiten
Hälfte des XVII. Jahrhunderts ebenfalls sozusagen ohne
Unterbrechung. Sehr viele traten in fremde Kriegsdienste und
zwar namentlich in Holland, Sardinien, Frankreich und später in
Preussen und Österreich; einer trat in den geistlichen Stand,
nämlich Franz Ludwig (von der ausgestorbenen jüngsten Linie)
1681 - 1737, Pfarrer zu Sutz 1711 und von 1734 bis zu seinem
Tode Dekan des Nidaukapitels. Besonderer Erwähnung verdienen:
Niklaus, 1650 - 1737, diente in seiner Jugend in Frankreich,
quittierte daselbst 1690 als Oberstleutnant, des Grossen
Rates 1690, Kommandant des Bernerregiments v. Mülinen
in Holland 1698, Brigadier in Holland und Landvogt zu Lausanne
1698, Generalmajor und Kommandant in Berg-op-zoom 1704,
quittierte 1706, bernischer Kriegsrat und Oberkommandant im
Aargau 1707, des Kleinen Rates 1708, Feldoberster der
bernischen Truppen bei Bremgarten 1712, Zeugherr 1714 und Venner
zu Pfistern 1715, resignierte 1735. Samuel, 1716 - 1800,
diente in seiner Jugend in Holland bis 1738, trat in diesem
Jahre in sardinische Dienste und wurde daselbst 1760 Oberst,
1771 Brigadier und 1774 Generalleutnant und quittierte 1786
mit dem Grade eines Generals der Infanterie; in Bern war er
1755 in den Grossen Rat gelangt und wurde 1786 Landvogt
nach Romainmotier. Niklaus Emanuel, 1727 - 1794, CC 1764,
Vogt nach Schenkenberg 1767, Heimlicher und des Kleinen
Rates 1789, Teutsch-Seckelmeister 1792, Präsident der
ökonomischen und der helvetischen Gesellschaft 1774; er
erwarb sich Verdienste für die Hebung der Landwirtschaft und des
Schulwesens und ist das Vorbild des «Aruer» in Pestalozzi's
Lienhard und Gertrud. Vinzenz Bernhard 1728 - 1778, des
vorigen Bruder, CC 1764, Landvogt nach Aubonne 1769,
Syndikcator im Tessin 1778, war einer der gebildetsten und
geistreichsten Berner seiner Zeit, stand in Verkehr mit Haller,
Bodmer, Breitinger, Gessner, Wieland, Rousseau und Klopstock,
übersetzte Hallers «Alpen» und einen Teil von Klopstocks
«Messias» ins Französische, schrieb eine 3 bändige «Historie der
Eidgenossen», die Zeit von 1308 - 1586 umfassend, welche
1756 - 1768 in Zürich in Druck erschien, Verfasser einer auf
obrigkeitlichen Auftrag gedruckten Lobrede auf Albrecht v. Haller,
Mitbegründer der ökonomischen Gesellschaft etc. Beat Rudolf,
1733 - 1799, ebenfalls ein Bruder der beiden vorigen, Schultheiss
im Äussern Stand 1761, CC 1775, Landvogt nach Nidau 1776,
Salzdirektor von Burgern 1790, gab 1765 - 1766 ebenfalls eine
{zum grössten Teil allerdings aus der Chronik von Michael
Stettler geschöpfte) «Historie der Stadt Bern» im Druck heraus,
welche den Zeitraum von 1191 - 1630 umfasst. Karl Ludwig
Salomon, 1754 - 1841, Professor der Rechtswissenschaften an
der bernischen Akademie 1774, CC 1785, Gesandter an den
Bischof von Basel 1791 und 1797 an den Kongress zu Rastatt,
1799 auf Befehl des helvetischen Direktoriums als Geisel nach
Bitsch deportiert und daselbst 3½ Monate gefangen gehalten,
des Grossen Rates 1803, Appellationsrichter 1807 und
Oberamtmann nach Frutigen 1816; durch seine Schriften trug er
viel zur Abschaffung der Tortur bei. Karl Ludwig, 1787 - 1856,
des vorigen Sohn, studierte den Bergbau in Freyberg, Bergrat und
Adjunkt des Berghauptmanns 1809, leitete 1810 - 1817 mit Oberst
Karl v. Bonstetten den Bau der Sustenstrasse, des Grossen Rates
und Oberamtmann nach Burgdorf 1818, Mitglied der
Gesetzgebungskommission für das neue Zivilgesetzbuch 1826,
Mitglied des Kriegsrats 1829 und Oberst des Artillerieregiments
des Kanton Bern 1830, wurde als Mitglied der Siebnerkommission
mit seinem Schwager dem Schultheissen Fischer 1840 - 41 auf
Thorberg gefangen gehalten. Karl Friedrich 1772 - 1844, diente
in seiner Jugend in Frankreich, des Grossen Rates 1803,
Appellationsrichter 1807, des Kleinen Rates 1817 und Kanzler
der Akademie bis 1819, Präsident der Kommission für den Entwurf
des neuen Zivilgesetzbuchs, Präsident des Justiz- und
Polizeirates 1820 - 31, Präsident des Verfassungsrates von 1831,
Schultheiss der Stadt Bern 1882, 34, 86, 38, 40, 42 und 44 und
Präsident der eidgenössischen Tagsatzung; 1836 und 1842.
Karl Emanuel 1791 - 1873, in seiner Jugend Hauptmann in der
königlich französischen Schweizergarde, des Grossen Rates
1822 - 31, machte sich einen Namen als Künstler und Bildhauer,
Schöpfer der Statue des Herzogs Berchtold V. von Zähringen
auf der Plattform in Bern und einer von ihm geschenkten Pieta
aus Marmor im Berner Münster.
Seit dem XIX. Jahrhundert wandten sie sich als Juristen, Ingenieure
und Mediziner bürgerlichen Berufen zu und engagierten sich
allmählich auch in Handel und Industrie; vereinzelt widmeten sie sich
der Kunst, so etwa der Bildhauer Karl Emanuel. Gleichzeitig erweiterte
sich ihr Heiratskreis - im Ausland (Norwegen, USA) auf Adels- und
reiche Kaufmannsfamilien und in der Schweiz zuerst auf bürgerliche
Aufsteiger, dann auf breitere soziale Schichten.

Von Grundbesitz der Familie ist anzuführen: Schloss und
Herrschaft Reichenbach und die halben Kirchensätze zu
Kirchdorf und Kirchlindach 1530 - 1503, Schönegg ca. 1600 -
1637, Bremgarten 1797 - 1811, Kehrsatz 1797-1862; ferner ein
Landgut und der halbe Zehnten zu Mattstetten 1600 - 1774, die
Höfe Jennershaus am Anfang des XVII. Jahrhunderts, Hofstetten
bei Thun 16. - 1687, der Lohn bei Kehrsatz ca. 1700 - 1873,
die Wegmühle ca. 1751 - 1789 und wieder 1804 - ca. 1819,
Märchligen 1765 - 66, der «Stock» zu Bümpliz ca. 1770 -
ca. 1810 und wieder 1817-1855, Hunziken 1799 - 1830,
das Bad und die Gipsbrennerei Leissigen um 1800, die
Landsitze Bellevue (heutiges Zieglerspital) und Brunnadern
(Elfenau) in der zweiten Hälfte des XVIII. Jahrhunderts,
Ittigen 1846 - 1882, Bellerive (Gwatt) bei Thun ca. 1850 -
1880, und endlich vom XVII. Jahrhundert an Rebgüter zu Sutz,
Tüscherz, Alfermee, Epsach am Bielersee und solche zu Montagny
und Valeyres in der Waadt. Heutiger Grundbesitz: die
Schlossgüter Amsoldingen seit 1842 und Rümligen, das Rothausgut
seit 1780, die Landgüter Morillon und Waldried bei Bern, ein
Gut zu Toffen, mehrere städtische Grundstücke, die Alpen,
Mänigen und Schwarzenberg im Diemtigtal und Rämisgummen
im Emmental, und die ehemalige Schlossdomäne Talcy (Loir et
Cher) in Frankreich.
Allianzen schloss die Familie in Bern noch mit den Berseth,
v. Bonstetten, Brüggler, v. Büren, Dachselhofer,
v. Diesbach, Effinger, v. Erlach, Fellenberg, Fischer,
Freudenreich, Frisching, v. Graffenried, Gruner,
Güder, Hackbrett, Haller, Hartmann, Herport.
Herrenschwand, Huber, Jenner, Imhof, Kirchberger,
Lerber, Lombach, v. Luternau, Lüthardt,
V Manuel, May, Morlot, v. Mülinen, v. Muralt, Mutach,
Risold, Sinner, Steck, Steiger (weisse und schwarze),
Stettler, Stürler, v. Tavel, Thormann, Tillier, Tribolet,
v. Wattenwyl, Weiss, v. Werdt, Willading, Wurstemberger,
Wyss (Lilie) und Zehender , ferner mit den Warnery
und Mestral-Vuillerens aus der Waadt, den Thellung,
Chemilleret und Scholl von Biel, Dupasquier von
Neuenburg, Paravicini von Glarus, Jütz von Schwytz und
den Familien Tulleken, de Lange, Challmot du Portail,
V. Marselys und v. Verschuer aus Holland,

Das Wappen, welches die Tscharner in Bern bis um
1680 führten, war das nämliche, welches sich schon auf den
Siegeln ihres Stammvaters Luzius findet, nämlich in blau ein
goldenes Hauszeichen; vom Ende des XVI. Jahrhunderts an
wurde es meist von einem silbernen Kreuzchen überhöht. Die
Helmzier war ein wachsender schwarzer Steinbock, - wohl
eine Erinnerung an ihre ursprüngliche Heimat Chur. Gegen
Ende des XVII. Jahrhunderts nahm die Bernerlinie das 1558
von Kaiser Ferdinand dem Churer Bürgermeister Hans Tscharner
verliehene Wappen mit dem blauen goldgeflügelten Greifen im
roten Felde an, welches sie jetzt noch führt. Helmzier der
wachsende Greif; Helmdecken links blaugolden und rechts
rot- golden. Devise: «Tenebo».

Den Junkerntitel führte das Geschlecht in Bern nachweislich
schon vor dem Adelsbrief an die Graubündnerlinie, indem
Luzius schon 1546 und 1547 in den Ratsmanualen Junker
genannt wird; 1651 erhielt es als adelmässiges Geschlecht das
Prädikat «edelvest» zuerkannt. Das Adelsprädikat «von» trägt
es erst seit Mitte des XIX. Jahrhunderts, nachdem der
Junkerntitel ausser Gebrauch kam.

Zunftangehörigkeit: Pfistern.

Endlich mag noch angeführt werden, dass in Frankreich im
XIX. Jahrhundert eine Familie «Adorno de Tscharner»
oder «de Tscharner-Adorno» blühte, welche aber mit der
hier behandelten in keiner Blutsverwandtschaft steht. Ihr Stifter
war Augustin Marquis(?) Adorno, geboren am 11. Juni 1784
zu Strassburg als der Sohn des Marquis(?) Xavier Minetto
Adorno und seiner Gemahlin Marie Anne Mangin, welche
sich als Witwe mit Karl Tscharner 1750 - 1812 (aus einem
ausgestorbenen Ast der zweiten Hauptlinie), Offizier in der
niederländischen Schweizergarde bis 1780, vermählte. Dieser
letztere, dessen Ehe kinderlos war, adoptierte seinen Stiefsohn -
wann ist nicht mehr festzustellen, - welcher sich hernach als
Militärarzt unter Napoleon einen Namen machte und 1862 als Ritter
der Ehrenlegion in Paris starb. Seine Deszendenz erlosch in
dessen im Mannesstamme mit seinem Sohn Antoine Charles
Marquis Adorno de Tscharner, welcher als französischer
Brigadegeneral und Generalstabschef des 10. Armeekorps in
Rennes am 2. September 1908 ohne Kinder verstarb. (vgl.
Grande Encyclopedie I, pag. 617 und de Maillol, Dictionnaire
historique et heraldique de la noblesse francaise, Tome II, pag.
13, Paris 1897.)

Literatur: Leu, Schweizer. Lexikon XVIII, pag. 315,
Suppl. VI, pag 108; R. de Steiger, Les generaux bernois, Berne
1864 ; Berner Taschenbücher von 1852 (Tscharner von
Schenkenberg), pag. 175 und von 1853; Sammlung bernischer
Biographien Bd. I, pag. 189, Bd. II, pag. 401, 407, 528, 530 und
Bd. V, pag. 26; v. Mülinen, Prodromus einer schweizer.
Historiographie, pag. 167; Neujahrsblatt der literarischen
Gesellschaft Bern von 1896: «Vincenz Bernhard Tscharner», von
Dr. Gustav Tobler; Neujahrsblatt des historischen Vereins Bern
von 1900: «Niklaus Emanuel Tscharner», von Prof. Dr. G. Tobler;
«Carl Ludwig Tscharner», Bern bei C. Rätzer 1857 (von Oberst
Ludwig Wurstemberger vom Wittigkofen); Schweizer.
Künstlerlexikon, Bd. III, pag. 338.
(Info: SGB)

weiterführende Info: HLS Wiki

Verheiratet / Verbunden mit:

N.N.‎
Kind:
1.
manSimon Tscharner‏
Geb. ‎ca. 1450 in Chur, Plessur, GR, CHE‎ 1)‎. Quelle zur Person 1)
BIOGRAPHIE:
Der Name Tscharner wird in Chur in einem Brief von Gerwig von Rotenstein und Oswald von Wolkenstein vom 28. Januar 1471 aus Feldkirch an Burgermeister und Rat zu Chur genannt: "der spenn halb, so sich zwischen unserm burger dem Scharner an ainem, und Ulrich Wittenbach am andern tayl halten"; darin wird ein Jos Rinndrer als "des benannten Scharners schwager" bezeichnet. In den Jahren 1481-1483, 1485 und 1487-1491 wird in Chur Symon Tscharner oder Tzarner aktenkundig, welcher 1481 4 Pfund 5 Schillinge und in den folgenden Jahren bis 1488 die, im Vergleich zu andern Steuerzahlern, recht hohe Summe von 5 Pfund versteuert. Diese wird auch 1489-1491 von seinen Erben erhoben. Ferner werden ein Caspar Tzscharner 1481 und 1482 und Peter Zscharner 1483-1485 genannt.
www.tscharner-genealogie.ch

Beschreibung CL0


Quellen

1) Quelle: Tscharner: Stammbuch der Familie von Tscharner in Bern
2) Quelle: Bern: Genealogien burgerlicher Geschlechter der Stadt Bern, Seite: 5 S.302
3) Quelle: Schweiz: Historisches Lexikon der Schweiz
4) Quelle: Schweizerisches Geschlechterbuch, Seite: 1 S.619 / 4 S.617 / 6 S.724
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